AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bungert Event GmbH für das „Bungert Oktoberfest 2024“ in Wittlich   –   Stand: März 2024 

  • 1 Inhaltliche, zeitliche und räumliche Gültigkeit 

1.1 Die AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Bungert Event GmbH, Friedrichstraße 59, 54516 Wittlich als Veranstalter des „Bungert Oktoberfest 2024“ vom 20.09.2024 bis zum 02.11.2024 in Wittlich,
(-nachfolgend Veranstalter-)
und den Gästen des „Bungert Oktoberfestes 2024“ in Wittlich
(-nachfolgend Gast-). 

1.2 Der Veranstalter wird vertreten durch den Geschäftsführerenden Gesellschafter. 

1.3 Diese AGB gelten für das Festzelt in der Röntgenstraße in Wittlich, das Festgelände und die dazugehörigen Freiflächen, Verkehrswege und sonstige Einrichtungen. 

  • 2 Sicherheitshinweise und Zutrittsbeschränkungen zur Veranstaltung 

2.1 Minderjährige erhalten grundsätzlich bei allen Abendveranstaltungen keinen Zutritt ins Festzelt.
Eine Ausnahme kann nur für Jugendliche ab 16 Jahren gewährt werden, wenn eine Erziehungsbeauftragung („Mutti-Zettel“) in zweifacher Ausfertigung vollständig und gemäß den gesetzlichen Vorschriften ausgefüllt, vom Erziehungsberechtigten sowie vom Erziehungsbeauftragten unterschrieben und 

  • ein Exemplar bei der Eingangskontrolle dem Veranstalter ausgehändigt wird sowie 
  • die zweite Ausfertigung vom Minderjährigen während der Veranstaltung ständig mitgeführt wird. 

Ein Erziehungsbeauftragter darf nur jeweils zwei Minderjährige beaufsichtigen. 

2.2 Die Gäste sind jederzeit verpflichtet, den Anordnungen des Festwirtes und des Sicherheitspersonals Folge zu leisten. 

2.3 Angetrunkenen Gästen kann der Zutritt zur Veranstaltung verwehrt werden. Gleiches gilt, wenn Gäste im Laufe der Veranstaltung entsprechend auffallen. Dies gilt neben Einzelgästen auch für Gastgruppen. Gäste, denen der Zutritt zur Veranstaltung verwehrt wird bzw. die aus dem Festzelt verwiesen werden, müssen das Festgelände verlassen. Der Veranstalter behält sich vor, jederzeit Gäste in Ausübung seines Hausrechts des Festzeltes zu verweisen. Wird dem Verweis nicht Folge geleistet, so wird Hausverbot erteilt und jeder Verstoß als Hausfriedensbruch behandelt und verfolgt. 

2.4 Rauchen ist im gesamten Festzelt mit Ausnahme der ausgewiesenen Raucherbereiche untersagt. 

2.5 Wird einem Gast der Zutritt aus einem der oben angeführten Gründe verwehrt oder wird der Gast von der Veranstaltung entfernt, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises – auch nicht für die Folgeveranstaltungen. 

2.6 Der Zutritt und Aufenthalt im VIP-Bereich ist nur Gästen mit Eintrittskarten für den VIP-Bereich gestattet. 

2.7 Das „Bungert Oktoberfest 2024“ stellt um ca. 01.30 Uhr am Folgetag auf die Abendveranstaltung den Ausschank ein und das Festzelt muss um 02.00 Uhr am Folgetag auf die Abendveranstaltung geräumt sein. 

  • 3 Eintrittskarten 

3.1 Die Abwicklung des Ticketverkaufs wird durch den Dienstleister Ticket i/O GmbH durchgeführt. 

3.2 Der Erwerb von Eintrittskarten ist nur möglich per Online-Kauf unter www.oktoberfest-wittlich.de oder telefonisch bei der Tickethotline +49 221 300 84312. 

3.3 Nach Bestellbestätigung per E-Mail gilt der Kaufvertrag zwischen dem Veranstalter und dem Gast als geschlossen. Gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge auf Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen wie das „Bungert Oktoberfest 2023“ keine Anwendung. Der Gast hat daher kein 2-wöchiges Widerrufsrecht. Eine Rückgabe der Tickets ist ausgeschlossen. 

3.4 Die über den Dienstleister Ticket i/O GmbH erworbenen Eintrittskarten können durch den Gast selbst ausgedruckt werden (PrintAtHome).
In dem jeweils einmalig verwertbaren 2D Barcode pro PrintAtHome Ticket sind sämtliche relevanten Informationen gespeichert, die notwendig sind, um die Gültigkeit des Tickets zu überprüfen. Der Zugang zur Veranstaltung kann u.a. verweigert, wenn: 

  • der Barcode nicht mehr lesbar und dadurch eine elektronische Kontrolle nicht mehr möglich ist; 
  • der Barcode auf dem PrintAtHome Ticket schon durch die elektronische Einlasskontrolle entwertet wurde, weil z.B. bereits eine andere Person mit einer Kopie des Barcodes dieses PrintAtHome Tickets die Einlasskontrolle passiert hat; 
  • die Bezahlung gleich welcher Art nicht zu einer erfolgreich abgeschlossenen Zahlung (z.B. Kreditkarte gesperrt, Unterdeckung des Kontos) führt, wodurch der jeweilige Barcode des PrintAtHome Tickets automatisch gesperrt und dadurch kein Einlass zur Veranstaltung gewährt wird. 

3.5 Bitte verwahren Sie das PrintAtHome Ticket so sorgfältig wie Bargeld oder normale Tickets auf, so dass keine unbefugte Person von diesem PrintAtHome Ticket eine Kopie machen oder anderweitigen Missbrauch betreiben kann. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass der Zugang zu der Veranstaltung verweigert wird. Für den Fall, dass von einem PrintAtHome Ticket Kopien auftauchen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Besitzern der Kopien bzw. dem Besitzer des unbefugt vervielfältigten PrintAtHome Tickets den Zugang zu der Veranstaltung zu verweigern. 

3.6 Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, von dem Käufer, dessen Ticket aufgrund seines Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigen PrintAtHome Tickets zu verlangen. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für durch unbefugte Vervielfältigung oder Missbrauch des PrintAtHome Tickets verursachte Unannehmlichkeiten. 

3.7 Die Eintrittskarten sind bis Veranstaltungsende aufzubewahren. Auf Nachfrage des Veranstalters sind die Karten jederzeit vorzulegen. Ein erneuter Einlass nach Verlassen des Festzeltes ist nur möglich, wenn das Ticket beim Verlassen gescannt und beim Wiederbetreten erneut vorgelegt wird. Die Fälschung und Herstellung von Eintrittskarten des Veranstalters wird zivil- und strafrechtlich verfolgt. 

3.8 Die mit Kauf der Eintrittskarte reservierten Sitzplätze sind bis zum Eintreffen der Gäste, spätestens aber bis 20:00 Uhr (Sonntags bis 13:30 Uhr) reserviert. Werden die Plätze komplett verlassen oder bis 20:00 Uhr (Sonntags bis 13:30 Uhr) nicht eingenommen, so kann es sein, dass andere Personen diese einnehmen. Der Veranstalter behält sich vor, nicht eingenommene Plätze wieder zu vergeben. Platzänderungen, insbesondere die Zuweisung eines anderen Tisches, bleiben dem Veranstalter vorbehalten. 

  • 4 Wertmarken (Getränke-Bons) 

4.1 Wertmarken (Getränke-Bons) können beim Veranstalter im Festzelt oder vorab bei der Bungert oHG, Wittlich erworben werden. Die Wertmarken können ausschließlich für Getränke eingelöst werden und müssen hierzu dem Servicepersonal ausgehändigt werden. Die Wertmarken haben nach Erwerb eine Gültigkeit von 5 Jahren und können nicht zurückgegeben werden. Eine Erstattung des Kaufpreises bei Nichteinlösung wird ausgeschlossen. 

  • 5 VIP-Bereich und Premium-VIP-Bereich 

5.1. Im “VIP” oder “Premium VIP”- Bereich ist das Anlegen und Tragen eines VIP- bzw. Premium VIP-Bändchens obligatorisch. Die Manipulation oder Weitergabe der Bändchen wird als Betrugsversuch geahndet und verfolgt.

5.2  Bei Eintrittskarten der Kategorie “VIP” oder “Premium VIP” steht dem Gast von 18:30 bis 21:30 Uhr ein Abendessen in Buffetform zur Verfügung. Eine Weitergabe der Speisen an andere Personen, insbesondere an solche, die diese Leistung nicht gebucht haben, ist untersagt. Ebenso besteht kein Anspruch auf diese Leistung, wenn diese nicht in der genannten Zeit am gebuchten Veranstaltungstag in Anspruch genommen wurde. Die angebotenen Speisen müssen innerhalb des gebuchten Bereichs verzehrt werden.

5.3. Der Verkauf von Cocktails und Longdrinks ist im VIP- und Premium-VIP-Bereich aus organisatorischen Gründen nicht möglich.  

  • 6 Rücktritt vom Vertrag/Veranstaltungsausfall/Leistungsänderungen 

6.1 Eine Rückgabe von Eintrittskarten ist ausgeschlossen. 

6.2 Der Veranstalters ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn eine einzelne Veranstaltung oder das Oktoberfest als Ganzes abgesagt wird oder höhere Gewalt, nicht zu vertretende Betriebsstörungen durch Streiks, Erkrankung einer nicht unerheblichen Zahl von Mitarbeitern oder andere von dem Veranstalters nicht zu vertretende Leistungshindernisse, die durch zumutbare Aufwendungen nicht überwunden werden können, die Erfüllung des Kaufvertrags unmöglich machen. Dies gilt auch, wenn der Veranstalter Anlass zu der Annahme hat, insbesondere wegen Drohungen oder Mitteilungen von Behörden, dass die Sicherheit der Veranstaltung gefährdet wird. Sollte eine Veranstaltung, gleichgültig aus welchen Gründen, nicht möglich sein, kann die Eintrittskarte zurückgegeben werden. In diesem Fall bestehen, mit Ausnahme der Erstattung des bezahlten Eintrittsgeldes und Erstattung der bezahlten Verzehrgutscheine je nach gewählter Preiskategorie keinerlei Ansprüche des Gastes gegenüber dem Veranstalter. 

6.3 Der Veranstalter ist berechtigt, das Programm (einsehbar unter www.oktoberfest-wittlich.de) einer Veranstaltung aufgrund von Absagen der Unterhaltungsband oder Einzelkünstlern (wegen z.B. Erkrankung, Doppelbuchung etc.), auch kurzfristig, zu ändern. Dazu wird der Veranstalter, unter Berücksichtigung der Interessen des Gastes, Ersatzkünstler verpflichten und dies dem Gast in geeigneter Weise kommunizieren.
Eine Programmänderung, auch nach Kauf der Eintrittskarte, führt nicht zu Ansprüchen des Gastes gegenüber dem Veranstalter und auch nicht zum Rückgaberecht der erworbenen Eintrittskarte. 

6.4 Beim Speisenangebot im VIP- & Premium VIP-Bereich behält sich der Veranstalter Änderungen im Angebot vor, insbesondere bei saisonbedingten Artikeln. 

  • 7 Video- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung 

Das Festzelt sowie das gesamte Veranstaltungsgelände sind videoüberwacht. Der Gast ist damit einverstanden, dass der Veranstalter Bild- und Tonaufnahmen des Veranstaltungsgasts, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, zu Informations- und Dokumentations-zwecken erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt. 

  • 8 Verbotene Gegenstände/Taschengröße/Taschenkontrollen 

8.1 Es ist jedem Gast verboten, Flaschen, Dosen, Flyer, Aufkleber, Plastikkanister, Waffen, Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Wunderkerzen und sonstige gefährliche Gegenstände, die die Veranstaltung stören könnten, sowie Gegenstände aus Glas mitzubringen. 

8.2 Das Mitführen von Rucksäcken ist untersagt, lediglich das Mitführen von (Hand-)Taschen bis zur maximalen Größe von ca. 30 x 20 cm (DIN A4-Format) ist gestattet. 

8.3 Bei Nichtbeachtung dieser Verbote erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne dass der Gast eine Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen könnte. Der Veranstalter ist jederzeit berechtig, in Ausübung seines Hausrechts, Kontrollen von mitgebrachten Gegenständen, insbesondere Taschen vorzunehmen. 

  • 9 Haftung des Veranstalters 

Der Veranstalter haftet, außer bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen, insbesondere beim Abhandenkommen von Kleidungs- oder Wertgegenständen, soweit nicht besondere Vereinbarungen getroffen sind. Die Beschränkung der Haftung gilt auch für die Haftung des Veranstalters für von ihm eingesetzte Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter. Im Falle von einfach fahrlässig verschuldeten Leistungsstörungen, einfach fahrlässig verschuldeten vorvertraglichen oder nebenvertragliche Pflichtverletzungen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, es sei denn, es sind wesentliche Pflichten verletzt, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist, oder die aus berechtigter Inanspruchnahme von besonderem Vertrauen erwachsen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung des Veranstalters auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden. Es ist allen Gästen ausdrücklich untersagt, die Bänke und Tische zu betreten. Bei Verstößen gegen dieses Verbot ist eine Haftung des Veranstalters für hieraus resultierende Schäden ausgeschlossen. 

  • 10 Datenschutz 

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Behandlung sämtlicher Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Wir unterrichten Sie gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon, dass Ihre personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form gespeichert werden. Wir benutzen die übermittelten Daten, um Sie über zukünftige Angebote zu informieren und mit Ihnen zu kommunizieren. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. 

  • 11 Hinweis gem. Art. 14 ODR-Verordnung 

11.1 Kunden, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, haben die Möglichkeit im Streitfall auf dem EU-Portal „Ihr Europa“ (http://europa.eu/youreurope/citizens/index_de.htm) ein Online-Schlichtungsverfahren unter Hinzuziehung einer anerkannten Schlichtungsstelle durchzuführen. Hierzu können sie sich der Online-Schlichtungs-Plattform der EU unter der URL: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ bedienen. 

11.2. Das Online-Schlichtungsverfahren ist nicht zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte, sondern stellt eine alternative Möglichkeit dar, Differenzen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftreten können, zu beseitigen. 

11.3. Sonstige nationale Vorschriften zur Durchführung von Schlichtungsverfahren bleiben von den vorstehenden Regelungen in Ziffer 9.1 und 9.2 unberührt. 

  • 12 Schlussbestimmungen 

12.1 Für alle Verträge zwischen dem Veranstalter und den Gästen gelten ausschließlich diese AGB – andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, dieses auch ohne ausdrücklichen Widerspruch. 

12.2 Durch Bezahlung der Eintrittskarten akzeptieren die Gäste die AGB für das „Bungert Oktoberfest 2023“ in Wittlich. 

12.3 Jegliche Werbung im Zelt ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Veranstalter gestattet. Bei Zuwiderhandlung werden dem Verursacher die Reinigungskosten in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Flyer und Aufkleber. 

12.4 Mitarbeiter des Veranstalters sind zu mündlichen Vertragsabreden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger mündlicher Absprachen nicht befugt. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. 

  • 13 Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden. Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. UN – Kaufrecht ist nicht anzuwenden. Als Gerichtstand wird Wittlich vereinbart. 

Wittlich, den 18.03.2024

 

BUNGERT Oktoberfest
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