Der Zutritt ins Festzelt ist grundsätzlich nur Personen im Alter von mindestens 18 Jahren gestattet. Eine Ausnahmeregelung ist mittels Erziehungsbeauftragung (“Mutti-Zettel“) ab 16 Jahren möglich.
Der Zutritt ins Festzelt ist grundsätzlich nur Personen im Alter von mindestens 18 Jahren gestattet. Eine Ausnahmeregelung ist mittels Erziehungsbeauftragung (“Mutti-Zettel“) ab 16 Jahren möglich.
Der Zutritt ins Festzelt ist grundsätzlich nur Personen im Alter von mindestens 18 Jahren gestattet. Eine Ausnahmeregelung ist mittels Erziehungsbeauftragung (“Mutti-Zettel“) ab 16 Jahren möglich.
Der Zutritt ins Festzelt ist grundsätzlich nur Personen im Alter von mindestens 18 Jahren gestattet. Eine Ausnahmeregelung ist mittels Erziehungsbeauftragung (“Mutti-Zettel“) ab 16 Jahren möglich.
Der Zutritt ins Festzelt ist grundsätzlich nur Personen im Alter von mindestens 18 Jahren gestattet. Eine Ausnahmeregelung ist mittels Erziehungsbeauftragung (“Mutti-Zettel“) ab 16 Jahren möglich.
Der Zutritt ins Festzelt ist grundsätzlich nur Personen im Alter von mindestens 18 Jahren gestattet. Eine Ausnahmeregelung ist mittels Erziehungsbeauftragung (“Mutti-Zettel“) ab 16 Jahren möglich.